Unterstütztes Wohnen (Betreutes Wohnen) ist eine zugehende (pädagogische) Unterstützung für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Hilfen zur Bewältigung von alltäglichen Anforderungen angewiesen sind und selbstbestimmt in eigener Wohnung leben möchten. Es geht es darum Menschen mit Behinderung so zu unterstützen, dass sie trotz Hilfebedarf ihr Leben so gut wie möglich nach eigenen Vorstellungen verwirklichen und am sozialen Leben teilhaben können.
Übernahme von Eigenverantwortung
Erlangen von Selbstbestimmung
Entwicklung und Gestaltung eines persönlichen Lebensstils bzw. Tagesrhythmus
Teilnahme am sozialen Leben
Unterstützungsleistungen
Alltag
- Ermöglichung und Förderung von Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
- Hilfe bei beim Umgang mit Geld und Behörden
- Vorlesen und Unterstützung beim Schreiben
- Alltagsbegleitung
Wohnung/Haushalt
- Wohnungssuche und -erhalt
- Hilfe bei der individuellen Gestaltung der Wohnung
- Unterstützung /Assistenz bei der Haushaltsführung (Einkaufen, Wohnung reinigen, Essenzubereitung usw.)
- Kennenlernen des Wohnumfeldes (z.B. Einkaufsmöglichkeiten)
Beziehungen
- Aufbau und Erweiterung, Erhalt und Pflege von sozialen Beziehungen (z.B. Freundschaften)
- Unterstützung bei persönlichen Problemen, Konflikten und Krisen und anderes mehr
Freizeit
- Information über Freizeitangebote, örtliche Treffpunkte und Vereine
- Begleitung zu Freizeitaktivitäten
- Ermöglichung der Teilhabe am kulturellen Leben (z.B. Besuch von Kinofilmen, Musikveranstaltungen, Cafés)
Gesundheit
- Unterstützung bei Arztbesuchen
- Pflegerische Hilfen /Assistenz
- Förderung einer gesunden Ernährung
Zielgruppen
Personen ab 18 Jahren mit körperlichen Beeinträchtigungen sowie geistigen und mehrfachen Beeinträchtigungen (Lernschwierigkeiten) im Landkreis und in der Stadt Kassel
Unterstützte Wohn- und Lebensformen
Übliche Wohn- und Lebensformen: Wohnen als Einzelperson, Wohnen in Wohn- oder Hausgemeinschaften, Wohnen als Paar oder als Familie mit Kindern.
Passgenauigkeit der Hilfen
Hilfen werden auf die persönlichen Bedarfe und Vorstellungen abgestimmt und geleistet. Im Einzelfall ist zu klären und zu vereinbaren:
- welche und wie viele Hilfen erforderlich sind,
- wie und wann sowie durch wen die Hilfen erfolgen.
Zusätzliche Hilfen
Ergänzend zur pädagogischen Hilfe und Begleitung sind nach Bedarf auch Hilfen (Assistenz) im Haushalt sowie bei der Pflege und Mobilität möglich.
Wer begleitet und unterstützt?
- Fachkraft mit sozial- oder heilpädagogischer Ausbildung als Bezugsperson
- Assistenten nach Bedarf
Wer entscheidet über die Hilfen und bezahlt sie?
Über die Aufnahme in das Unterstützte Wohnen entscheidet auf Antrag der Landeswohlfahrtsverband Hessen als zuständiger Sozialhilfeträger.
Die Kosten für das Unterstützte Wohnen können in der Regel vom Landeswohlfahrtsverband Hessen übernommen werden.
Falls pflegerische und andere Hilfen (Assistenz) ergänzend nötig sind, können Kosten mit Hilfe der Pflegeversicherung und des Sozialhilfeträgers finanziert werden.