Wege zur Teilhabe in Schule und Ausbildung
Was ist Schulassistenz?
Schulassistenz bedeutet …
… die Begleitung und Unterstützung von allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen bei der Bewältigung von alltäglichen Anforderungen in Schule, Ausbildung und Studium.
… personenbezogene und passgenaue Unterstützung, die auf die besonderen Bedürfnisse im Bereich des Lernens, des Verhaltens und der Versorgung abgestimmt ist.
… Hilfe und Unterstützung im sozialen, emotionalen, kommunikativen, kognitiven, mobilen und pflegerischen Bereich.
Zentrale Ziele der Schulassistenz:
- Gleichberechtigte Teilhabe an Schule, Ausbildung und Studium trotz Beeinträchtigungen
- Beeinträchtigungsbedingte Hindernisse und Probleme überwinden
- Eigenständigkeit, angestrebte Schul- und Ausbildungsziele erreichen
Schulassistenz durch aha e. V. bietet …
… für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Begleitung und Hilfen vor, im und nach dem Unterricht – z. B. Verdeutlichung von Arbeitsaufträgen, Unterstützung beim Mitschreiben und bei der Aneignung von Lerninhalten
- einfache pflegerische Hilfen – z. B. Hilfe bei Toilettengängen, Nahrungsaufnahme
- Unterstützung im schulischen Freizeitbereich – z. B. Pausenbetreuung, Betreuung in Arbeitsgruppen, bei Ausflügen und Klassenfahrten sowie Festen
- Unterstützung bei sozialen Kontakten und der Kommunikation
- Unterstützung zur Vermeidung von Konflikten und in Krisen
- Schulwegbegleitung
… für Eltern und Lehrkräfte
- Beratung und Unterstützung zur Einrichtung und Finanzierung von Schulassistenz
- Unterstützung bei der Vermittlung und Zusammenarbeit von Schule, Elternhaus und Therapeuten sowie anderen Einrichtungen
- Hilfebedarfsklärung und -planung
- Regelmäßige Gespräche mit allen Beteiligten an der Schulassistenz zur Qualitätssicherung der Maßnahme
Was noch wichtig ist!
- Schulassistenz ist eine Eingliederungsmaßnahme. Sie wird für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB 8 oder für Personen mit körperlicher oder intellektueller Behinderung nach den §§ 99, 75, 112 SGB 9 (Leistungen zur Teilhabe an Bildung) finanziert.
- Schulassistenz kann in allen Schul- und Ausbildungsformen des Bildungssystems stattfinden.
- Schulassistenz ist von den pädagogischen Aufgaben einer Lehrkraft bzw. der Vermittlung des Lehrplans abzugrenzen.
- Schulassistenz erfolgt durch geschulte Mitarbeiter/innen von aha e. V. je nach persönlichem Hilfebedarf und je nach der Finanzierung durch den zuständigen Kostenträger.
- Die Schulassistenz durch aha e. V. wird in gemeinsamer Abstimmung ausgewählt und eingesetzt.