Persönliche Assistenz

Auch schwerbehinderte und pflegebedürftige Menschen mit umfangreichem Hilfebedarf haben nach der in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention das Recht, eigenständig und selbstbestimmt im Gemeinwesen zu leben sowie am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Vielfältige Erfahrungen zeigen, dass dies nicht nur ein Traum, sondern zweifellos möglich ist.

Erforderlich ist dafür aber eine Form der Unterstützungsleistung, die flexibel und passgenau auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt ist sowie den behinderten oder pflegebedürftigen Menschen Selbstbestimmungs- oder Mitbestimmungsrechte über die Organisation ihrer personellen Hilfen einräumt.Hierbei handelt es sich um eine Persönliche Assistenz, die sich auf bis zu 24 Stunden täglich erstrecken kann.

Die Unterstützungsleistungen im Rahmen der Persönlichen Assistenz beinhalten:

Grundpflege

  • Körperpflege
  • Mobilitätshilfe innerhalb der Wohnung
  • Ernährung usw.

Haushaltshilfen

  • Einkaufen, Wohnung reinigen
  • Essenzubereitung
  • Wäschepflege usw.

Begleitung / Hilfen

  • z.B. bei Einkäufen, Arztbesuchen, Behördengängen
  • bei der Freizeitgestaltung
  • bei der Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben (z.B. Theaterbesuch)

Hilfen bei der Kommunikation

  • Schriftverkehr (z.B. Briefe schreiben, PC-Arbeiten, E-Mail usw.)
  • Vorlesen
  • Unterstützung bei der Verständung