Schulassistenz

Wege zur Teilhabe in Schule und Ausbildung

Was ist Schulassistenz?

schulassistenzSchulassistenz bedeutet …
… die Begleitung und Unterstützung von allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen bei der Bewältigung von alltäglichen Anforderungen in Schule, Ausbildung und Studium.
… personenbezogene und passgenaue Unterstützung, die auf die besonderen Bedürfnisse im Bereich des Lernens, des Verhaltens und der Versorgung abgestimmt ist.
… Hilfe und Unterstützung im sozialen, emotionalen, kommunikativen, kognitiven, mobilen und pflegerischen Bereich.

Zentrale Ziele der Schulassistenz:

  • Gleichberechtigte Teilhabe an Schule, Ausbildung und Studium trotz Beeinträchtigungen
  • Beeinträchtigungsbedingte Hindernisse und Probleme überwinden
  • Eigenständigkeit, angestrebte Schul- und Ausbildungsziele erreichen

Schulassistenz durch aha e. V. bietet …

… für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

  • Begleitung und Hilfen vor, im und nach dem Unterricht – z. B. Verdeutlichung von Arbeitsaufträgen, Unterstützung beim Mitschreiben und bei der Aneignung von Lerninhalten
  • einfache pflegerische Hilfen – z. B. Hilfe bei Toilettengängen, Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung im schulischen Freizeitbereich – z. B. Pausenbetreuung, Betreuung in Arbeitsgruppen, bei Ausflügen und Klassenfahrten sowie Festen
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten und der Kommunikation
  • Unterstützung zur Vermeidung von Konflikten und in Krisen
  • Schulwegbegleitung

… für Eltern und Lehrkräfte

  • Beratung und Unterstützung zur Einrichtung und Finanzierung von Schulassistenz
  • Unterstützung bei der Vermittlung und Zusammenarbeit von Schule, Elternhaus und Therapeuten sowie anderen Einrichtungen
  • Hilfebedarfsklärung und -planung
  • Regelmäßige Gespräche mit allen Beteiligten an der Schulassistenz zur Qualitätssicherung der Maßnahme

Was noch wichtig ist!

  • Schulassistenz ist eine Eingliederungsmaßnahme. Sie wird für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB 8 oder für Personen mit körperlicher oder intellektueller Behinderung nach den §§ 99, 75, 112 SGB 9 (Leistungen zur Teilhabe an Bildung) finanziert.
  • Schulassistenz kann in allen Schul- und Ausbildungsformen des Bildungssystems stattfinden.
  • Schulassistenz ist von den pädagogischen Aufgaben einer Lehrkraft bzw. der Vermittlung des Lehrplans abzugrenzen.
  • Schulassistenz erfolgt durch geschulte Mitarbeiter/innen von aha e. V. je nach persönlichem Hilfebedarf und je nach der Finanzierung durch den zuständigen Kostenträger.
  • Die Schulassistenz durch aha e. V. wird in gemeinsamer Abstimmung ausgewählt und eingesetzt.